Fundtiere und Zuständigkeiten.
Zum schlechten Schluss.
…brauchen wir eine bundeseinheitliche Regelung, und dafür ist auch der Bund und es sind die Länder zuständig und in der Pflicht, das sollten wir ihnen auch unmissverständlich klar machen!!!
Unliebsame Tiere, die Geld kosten, für deren Los aber trotzdem und ausschliesslich der Mensch verantwortlich ist und deshalb auch dafür aufkommen muss – und zwar die Gemeinschaft, nicht der Einzelne – werden gern abgeschoben als Pflichtaufgabe. Meist sogar wird auf die mildtätige Hilfsbereitschaft der TA gebaut, die aber ohnehin grossem Druck ausgesetzt sind und in der Pflicht, sich, ihre Familien und die Arbeitsplätze zu erhalten. Das kann man nun wirklich niemandem verübeln, schon gar nicht, wenn offen und ehrlich das Problem angesprochen wird. Die Gemeinden machen es sich einfach – sie lassen den zu recht erbosten, schon finanziell in Mitleidenschaft gezogenen tierliebenden Bürger auf die ebenso tierliebenden, finanziell beeinträchtigten TA los, sodass sie fein raus sind. Das sollten wir ändern, und uns an diejenigen wenden, die diese Misere verursacht haben – die Gemeinden, Städte, Landkreise, Länder und den Bund!!!
In diesem Sinne: Tierschutz ist Menschenschutz!
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