Fundtiere und Zuständigkeiten.


Was mache ich, wenn ich ein Tier finde?

Wenn hilfebedürftige Tiere aufgefunden werden, und damit meine ich nicht den 700 g Igel im Oktober, das hüpfende und vollbefederte Jungvögelchen im Juli oder das kleine Rehkitz jetzt, sondern augenscheinlich verlassene (das muss tierartspezifisch beobachtet werden) und/ oder hilfe- bzw. behandlungsbedürftige Wildtiere und Heimtiere, sollten diese schnellstmöglich als Fundtiere bei der Gemeinde gemeldet werden. Diese kann Ihnen auch sagen, ob Kostenübernahmen und in welcher Auslage möglich sind und wer die Aufagbe der Fund- und Verwahrtierbetreuung inne hat (meist übertragen die Gemeinden diese an Tierheime/ Tierschutzvereine), sprich, wo das Tier dann auch abgegeben werden muss/ kann. Wenn Sie keine ordentliche Auskunft bekommen, treten Sie nach! Sie können solche Fälle auch gern an die Öffentlichkeit bringen, Regionalzeitungen ect. freuen sich sicher über Informationen dieser Art!!
Sollte es sich um ein Wildtier handeln, sind die Kostenübernahmen mit Sicherheit nicht gedeckelt. Ggf. müssen Sie die Behandlungskosten für die Erstbehandlung/ Vorstellung bei einem kompetenten TA bei Notwendigkeit (bspw. angefahrenes Tier) übernehmen, damit das Tier überlebt. Bauen Sie beim TA nicht auf Verantwortung und Äquivalent des Hippokratischen Eides in der Veterinärmedizin, meist handelt es sich um einen hypothetischen Eid der exakt dann nicht greift, wenn es darum geht, ehrenamtlich zu helfen. Zugunsten der TA – schaft sei aber erwähnt, das auch sie von irgendetwas leben müssen, mom bis auf Ausnahmen es eher schwer haben und täglich mit solchen Fällen konfrontiert werden, sodass es nicht immer ausschliesslich am guten Willen hängt. Beurteilen Sie bitte den TA anhand seiner Ehrlichkeit Ihnen gegenüber!
Melden Sie den Fall beim örtlichen Tierschutzverein und Veterinäramt, ggf, gibt es ja für dieses Wildtier in der Nähe eine Auffangstation oder ehrenamtliche tierartkompetente Tierschützer, die Ihnen das Tier und die Folgekosten abnehmen und sich fachmännisch und gut um das Tier sorgen bis zur Wiederauswilderung.
Geschützte Wildtierarten finden in Naturschutz- und Wildtierauffangstationen meist schnell ein Heim auf Zeit, sollte es sich aber um Tierarten handeln, zu denen der Mensch eher ein gespaltenes Verhältnis hat wie bspw. Ratten oder Mäuse – viel Glück! Am besten wenden Sie sich hier an die die artspezifischen Interessenverbände und Vereine für die Entsprechung dieser als Heimtiere, dort finden sich kompetente Menschen, die Ihnen auch mit der Wildform helfen können.
Heimtiere… dazu zählen alle bei uns im Heimtierhaltung vorkommenden Arten, also auch exotische Wildtierformen. Diese sind entweder gekennzeichnet (bspw. Hund, Katze) oder eben auch nicht. Auch hier gilt – melden Sie diese Tiere wenn mgl. sofort bei der Gemeinde und erfragen Sie die Gegebenheiten! Mglw. holt die Gemeinde die Tiere sogar bei Ihnen ab oder Sie können sie gleich in die zuständige Verwahrung (meist Tierheim) bringen. Sollte ein Tierarztbesuch vorher unerlässlich sein, klären Sie, ob die Kosten dafür auch im Nachhinein übernommen werden. Üben Sie ggf. Druck auf die zuständigen Gemeinden aus!!
Problematisch wird es meist bei Katzen, da diese im Gegensatz zu allen anderen Heimtieren auch Freigängertiere sein können und ggf. nicht gekennzeichnet sind. Weiterhin gibt es eine grosse Anzahl an Katzen, die leider wild geboren worden sind und auch keinen festen Wohnsitz bzw. Eigentümer haben, weil verantworungslose Katzenhalter ihre Tiere nicht kastriert haben. Das Tierhausi spricht sich an dieser Stelle für eine Kastrationspflicht und Kennzeichnungspflicht aller Freigängertiere und potentieller Freigängertiere, damit also für alle Katzen bspw., aus!!! Alles andere erzeugt ein unglaubliches Elend von Tieren, deren Anzahl eine Dimension erreicht hat, die nicht mehr händelbar ist!!!
Freigängerkatzen, deren Halter/ Eigentümer nicht ermittelt werden kann, gelten in den meisten Gemeinden als herrenlos und nicht als Heimtiere, werden also NICHT versorgt!!!
Das Tierhausi sieht alle domestizierten Tiere als Heimtiere und informiert: Ausschliesslich die Europäische Wildkatze (Felis silvestris) ist ein Wildtier, mit nur sehr kleinen Populationen bspw. im Teutoburger Wald als geschützte Art anzusprechen, alle anderen vorkommenden Katzen in Deutschland sind Heimtiere und deren Nachkommen, die ebenfalls als Heimtiere anzusprechen sind, auch wenn sie keinen Menschenkontakt kennen!
Wenn Sie in die Verlegenheit kommen, um bspw. einer Katze zu helfen diese aufgenommen haben, sind Sie zwar im Besitz dieser Katze, haben nicht Eigentümer dieses Tieres. Deshalb lassen Sie sich bitte auch nicht von der betroffenen Gemeinde dies unterstellen, denn dann müssen Sie alle Kosten für dieses Tier selbst tragen. Gehen Sie gegen diese unlautere Vorgehensweise entschieden vor!!!

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Geschrieben unter: Aktuelles, Probleme im Tierschutz, Top Thema

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