Fundtiere und Zuständigkeiten.


Was sind Fundtiere, Verwahrtiere, herrenlose Tiere und wie sind die Zuständigkeiten? Wie verhalte ich mich, wenn ich ein Tier gefunden habe, wie kann ich ihm helfen und was muss ich beachten? Vor welchem Problem steht der behandelnde TA und der Tierschutz bzw. wie versuchen Städte, Gemeinden oder Kreise bis hoch auf Landesebene sich ihrer Verantwortung zu entziehen? Was gibt der Bund vor bzw. eben auch nicht?
Fragen über Fragen, die die Brisanz dieses Themas deutlich werden lassen!

Die ” Rechtslage”.

Alles was Geld kostet, statt welches einzubringen, ist unbeliebt in deutschen Landen, allerdings stehen wir, der Tierschutz, tagtäglich vor dem Problem, dagegen angehen zu müssen, erstens weil es sich um einen unhaltbaren Misstand gegenüber Tier und betroffenen Menschen handelt und zweitens, weil mit nicht vorhandenen Regelungen mehr Unfug auf dem Rücken von Mensch und Tier getrieben werden kann, als man sich vorstellen möchte.
Die Rechtslage ist unübersichtlich. Weder existiert auf Bundesebene, noch auch Ebene der Länder eine klare Vorgabe, einheitliche Regelung oder auch nur eine Leitlinie im Umgang mit sogenannten Fundtieren. Wo es um Geld geht, werden bei der Auslegung auf kommunaler Ebene ggf. vorhandener Richtlinien (!) die Gemeinden sehr kreativ, die Leidtragenden sind primär die Tiere, der tierfreundliche Mensch, der sich gern um sie kümmert und der betroffene TA. deshalb wollen die Landestierärztekammern (+ Bundes TA Kammer) derzeit auf Initiative der Kammer Berlin einen Überblick über das schön differenzierte “Regelwerk” bekommen – Das Tierhausi wünscht viel Spass dabei!!! Vielleicht, wenn in ca. 2 a vorhanden, schon überholt, da auf kommunaler Ebene je nach Notfallage angepasst?!?
Wie wäre es denn, eine einheitliche Vorgabe auf Bundesebene, damit meine ich keine Richtlinie, sondern eine rechtsverbindliche Vorlage, zu schaffen, diese auf Länderebene anzupassen und bis in die Kommunen durchzusetzen? Oder wem ist ansonsten damit geholfen?

Was sind eigentlich Fundtiere?

Fundtiere können jemandem gehören, der sich um sie sorgt, sind also als entlaufen zu betrachten und haben damit einen Eigentümer (BGB ff 965 – 984: Ein Tier ist eine FundSACHE – Hurra, Tierschutz im GG!!! …kleine Anm. der Red.). In diesem Fall ist es noch recht einfach – falls man den Eigentümer ausfindig machen kann, denn nicht jedes Tier ist eindeutig gekennzeichnet mit bspw. einem Chip und auch noch gleichzeitig beim Deutschen Haustierregister oder Tasso gemeldet. Die Gemeinde ist in der Pflicht, dieses Tier aufzunehmen, zu behandeln und zu betreuen – die Auslagen kann sie im Anschluss vom Eigentümer wieder einfordern (meist erstattungsfähig nur einfacher GOT – Satz), muss aber lt. Gerichtsentscheid (Göttingen 05/10), diese ggf. am Ende selbst tragen.
Dies wäre noch trotz der vielen Fragezeichen als positiver Fall zu sehen. Anders schaut es aus, wenn die Fundtiere als “herrenlos” gelten, hier zu nennen Wildtiere bzw. verwilderte, ausgesetzte und nicht gekennzeichnete Tiere. Ist also ein Halter zu ermitteln, gilt ein Tier nicht als herrenlos, ist dem nicht so, dann in jedem Fall.
Diese Regelung ist tierschutzwidrig!!!
Sollte ein Eigentümer/ Halter ermittelt werden können und dieser hat wissentlich sein Tier ausgesetzt bzw. in diese Situation gebracht und damit sein Eigentum aufgegeben, wird die Rechtslage noch schwammiger. Bei Eigentumsaufgabe sind viele Gemeinden bereit – um keine Ausgaben zu haben – das Tier als herrenlos anzusprechen, wohingegen von juristischer Seite es lt. Deutschem Tierschutzgesetz strafbar ist, ein Tier auszusetzen und damit rechtswidrig. Den Rechtsweg zu gehen kostet aber in den meisten Fällen der Gemeinde mehr Zeit und v.a. Geld, sodass hier meist eine strafbare, rechts- und gesetzeswidrige Handlung von einem Tierquäler billigend in Kauf genommen wird, um am falschen Ende zu sparen!!!
Einige Bundesländer, u.a. Brandenburg, haben als Handlungsgrundlage einen ministerialen Erlass, der besagt, das Haustiere erst einmal als nicht herrenlos gelten, nach einer Verwahrfrist von 4 Wochen allerdings schon. Andere Bundesländer beurteilen die Zuteilung der gefundenen Tiere nach Tierkennzeichnung oder sogar Pflegezustand!! Das sind unhaltbare Zustände!!! Dabei sind diese Bundesländer noch als vorbildlich im Vergleich zu anderen zu betrachten, in Nordrhein – Westfalen und Hessen bspw. fehlen Landesrichtlinien, die aufgefundenen Tiere werden alle als herrenlos betrachtet und Kosten werden nicht übernommen!! Im Detail sieht das dann dort folgendermassen aus: Liegt ein angefahrener Hund am Strassenrand und wird von Ihnen mitgenommen, bleiben Sie auf den Kosten sitzen. Würden Sie ihn mitnehmen und wie wahrscheinlich ist es, das er dort jämmerlich verreckt?!?

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Geschrieben unter: Aktuelles, Probleme im Tierschutz

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